Gültig ab 1.1.2019

  1. A) Allgemeines
  2. Grundlagen der Veranstaltung
    Bei den Europa Truck Trial Läufen handelt es sich um Geschicklichkeitsprüfungen für allradangetriebene Lastkraftwagen, Oldtimer-Lkw und Zugmaschinen auf einer abgesperrten Strecke. Trials sind geländespezifisch angelegte Geschicklichkeitsprüfungen und haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit dem Fahrzeug. Bei diesem Wettbewerb werden keine Zeitprüfungen durchgeführt. Die Anzahl der geplanten Läufe, die geplanten Austragungsorte sowie die Startgebühr werden durch die OVS veröffentlicht.

    • Teilnehmer
      Zur Teilnahme berechtigt sind Fahrer und Fahrerinnen (im Weiteren nur „Fahrer“) die im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind (es gelten die Regeln des Ausstellungslandes). Die Fahrerlaubnis ist bei jedem Lauf vorzulegen. Ein Team besteht aus maximal drei Personen (ein Fahrer und zwei Beifahrer). Jede Person darf bei einem Wettbewerb ausschließlich Mitglied in einem Team sein. Beifahrer müssen nicht immer im Fahrzeug sein. Das Mindestalter für Beifahrer ist 16 Jahre (Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten ist vorzulegen). Das Mitfahren von weiteren Personen oder das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt.
    • Anmeldung
      Die Anmeldung hat auf dem dafür vorgesehenen Formular zu erfolgen. Die Nennung für die gesamte Saison sollte bis zum 1. April bei der OVS eingehen. Die Anmeldung muss vier Wochen vor dem Start zum gemeldeten Lauf eingegangen sein. Nachnennungen können nur angenommen werden, wenn noch Startplätze zur Verfügung stehen. Das Startgeld kann vor Ort bezahlt oder auf das Konto der OVS überwiesen werden. Das Startgeld versteht sich einschließlich Standgebühr im Fahrerlager für das Transportfahrzeug, das Wettbewerbsfahrzeug und ein Begleitfahrzeug sowie für vier Personen pro Team.
      Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
    • Versicherung
      Für jedes Fahrzeug ist eine Kopie der Versicherungsbescheinigung mit ausdrücklicher Bestätigung der Versicherung, dass bei Europa Truck Trial-Veranstaltungen Versicherungsschutz besteht, vorzulegen. Diese Vorgabe entfällt, wenn durch OVS eine Gesamtversicherung abgeschlossen ist. Besteht kein Versicherungsschutz, ist die Teilnahme ausgeschlossen.
    • Fahrzeugwechsel und Doppelstart
      Bei jedem Lauf ist nur ein Fahrzeug pro Team zulässig. Das Fahrzeug darf von Lauf zu Lauf gewechselt werden. Bei einem Wechsel der Fahrzeugkategorie gehen die erreichten Punkte verloren. Es werden maximal zwei Teams für ein Fahrzeug zugelassen. Ein Fahrzeug darf nur in einer Kategorie eingesetzt werden. Jeder Teilnehmer darf jede Sektion nur einmal fahren. Der Doppelstart ist bei Abgabe der Nennung anzuzeigen, in diesem Fall können die Mannschaften markiert werden. Die Markierungen müssen das ganze Wochenende getragen werden. Fahrzeuge, die im Doppelstart eingesetzt werden, müssen über eine Wendetafel für die Startnummer verfügen. Die Startnummer, die nicht im Einsatz ist, muss abgedeckt sein. Die vergebene Startnummer bezieht sich auf den in der jeweiligen Kategorie gemeldeten Fahrer.
    • Kategorienbelegung und Mindestteilnehmer
      In jeder Kategorie müssen mindestens zwei Teilnehmer starten. Eine Kategorie entfällt, wenn nicht zwei Teilnehmer vorhanden sind. Sind nicht wenigstens drei Teilnehmer pro Kategorie in der Meisterschaft, wird in dieser Kategorie kein Titel vergeben.             
      Ein Lauf wird als gefahren gewertet, wenn der Teilnehmer mindestens eine Sektion gefahren hat. Eine Sektion gilt als gefahren, wenn ein Einfahrttor bewältigt wurde.
    • Farbmarkierung der Fahrzeugkategorien
      Tore, die nur für bestimmte Kategorien sind, werden am oberen Ende der linken Torstange farblich gekennzeichnet:          
      Kategorie II- schwarz             Kategorie III- grün          Kategorie IV- gelb            Kategorie Proto- rot.         
      Bei allen anderen Toren werden die linken Torstangen farblich (in der Regel weiß) markiert. Diese Tore sind von allen Kategorien zu befahren. Farbliche Markierungen im unteren Bereich der Torstangen dienen nur dem Sektionspersonal.
  3. Verhaltens- und Fahrregeln
    • Informationen
      Bekanntmachungen an der Infotafel am Büro sind zu beachten und sind bindend. Informationen werden bei Bedarf aktualisiert.
    • Verhaltensregeln
      Die Teilnehmer haben sich an die Weisungen der Veranstalter und der Kommissare zu halten. Fahren im Gelände außerhalb des Wettbewerbs ist untersagt (ausgenommen sind Fahrten zur Sektionsbesichtigung). Fahrer, Beifahrer sowie das eingesetzte Leitungs- und Sicherheitspersonal dürfen während des Wettkampfes nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. In geöffneten Sektionen herrscht Rauchverbot. Fehlverhalten kann mit Punktstrafe oder mit Ausschluss geahndet werden. Jegliches anbringen von Markierungen innerhalb der Sektionen führt zur Disqualifikation.
    • Sektionen
      Eine Sektion gilt als geöffnet, wenn die Absperrbänder von Ein- und Ausfahrttor entfernt sind. Jede geöffnete Sektion wird von einem Kommissar überwacht. Er ist berechtigt, Entscheidungen von Streckenposten zu korrigieren, alle strittigen Fragen zu klären, einen Wettbewerber aus der Sektion oder, bei schweren Verstößen, in Abstimmung mit der Leitung, aus dem Wettbewerb zu nehmen, sowie die Sektion zu schließen, falls der sichere oder ordnungsgemäße Ablauf nicht gewährleistet ist. In diesem Fall wird die Sektion mit 0 Punkten bewertet. Für jede Sektion ist pro Team eine Maximalzeit vorgegeben. Nach Überschreiten der Zeit wird für dieses Team die Sektion abgebrochen. Es wird empfohlen im Fahrzeug eine Möglichkeit der Zeitnahme zu installieren. Eine Sektion wird geschlossen, wenn der letzte Starter der Gruppe/Kategorie die Sektion verlassen hat und kein Nachstarter startbereit ist.
    • Fahrerbesprechung
      Bei der Fahrerbesprechung können Bestimmungen des Reglements geändert oder ergänzt werden. Diese Änderungen/Ergänzungen können für eine Veranstaltung oder für den Rest der Saison Gültigkeit haben. Bei der Fahrerbesprechung sollte jedes Team vertreten sein.
  4. Haftungsverzicht und sonstige Erklärungen
    • Haftungsverzicht
      Fahrer und alle eingesetzten Beifahrer unterzeichnen bei Anmeldung eine Haftungsverzichtserklärung.
    • Alkoholkontrolle
      Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Unterschrift auf der Anmeldung zur Durchführung von Alkoholkontrollen bereit.
    • Tragen der Werbung der OVS
      Die Teilnehmer verpflichten sich bereitgestellte Werbemittel der OVS deutlich sichtbar zu tragen.
    • Teilnahme an anderen Truck Trial Veranstaltungen

Die Teilnahme an anderen internationalen oder nationalen Truck Trial Veranstaltungen soll der OVS angezeigt werden. Die Werbung der Sponsoren von OVS muss bei der Teilnahme an anderen Veranstaltungen oder öffentlichen Auftritten überdeckt werden oder es muss die schriftliche Genehmigung der OVS eingeholt werden.

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  1. Werbung
    • Werbung am Fahrzeug
      OVS reserviert sich auf jedem Fahrzeug unentgeltlich eine Fläche von 0,4 m2 auf der Frontseite, auf der Heckseite und auf beiden Seiten. Zusätzlich muss Platz für die Startnummer (mindestens 40×40 cm, jedoch maximal 50×50 cm) sowie für den Saisonaufkleber Europa Truck Trial sein. Für die Anbringung der Werbung sind Flächen wie im Folgenden beschrieben zu nutzen bzw. zu schaffen.            

Startnummer:
Seitlich ist die Startnummer zentral auf den Türen anzubringen. Auf den Türen dürfen neben der Startnummer ein Teameigener Sponsor (Größe maximal Höhe (H) 10cm, Breite (B) 40 cm) sowie der Name von Fahrer und Beifahrer angebracht werden.             
An Front und Heck ist jeweils eine Fläche 40×40 cm parallel zur Fahrzeugachse zu nutzen. Ist dies Fläche nicht vorhanden, ist diese zu schaffen. Die Startnummer darf nicht durch Überrollbügel oder ähnliches verdeckt werden.       
Werbefläche:
Seitlich muss die Werbefläche beginnend max. 50 cm hinter dem Fahrerhaus und max. 30 cm von der Außenkante der Abdeckung nach innen versetzt angebracht werden.              
Es sind folgende Größen zulässig: Kategorie II und Proto Höhe (H): 70 cm, Breite (B): 30 cm oder H 40 cm, B: 60 cm oder H: 30 cm, B: 90 cm; Kategorien III und IV H: 100 cm, B: 40 cm oder H 45 cm, B: 80 cm oder H: 30 cm, B: 120 cm. An der Front ist am oberen Rand der Windschutzscheibe oder angrenzend darüber (Überrollkäfig) eine Fläche von H 10cm, B 180 cm oder H 20 cm, B 90 cm zu schaffen. Am Heck sind 6 Flächen in der Größe H 10cm, B 30 cm zu schaffen.              
Die Flächen müssen so beschaffen sein, dass darauf dauerhaft Klebefolie angebracht werden kann. Die Türen bzw. die geschaffenen Flächen müssen bei der ersten Abnahme komplett frei sein. Jedes Fahrzeug wird beim ersten Lauf mit dem kompletten Satz Folien ausgestattet.          
Verbleibende Fläche darf nach Anbringen der Aufkleber der OVS für eigene Zwecke genutzt werden. Bei nicht beachten der Werbevorgaben entspricht das Fahrzeug nicht dem Reglement und kann ausgeschlossen werden.

 

  1. B) Platzierung, Ablauf und Bewertung

Der leitende Kommissar hat bei für ihn offensichtlichen Fehlentscheidungen das Recht Entscheidungen der anderen Kommissare zu ändern. Die Protestmöglichkeit der Teilnehmer bleibt davon unberührt. Die entsprechende Frist beginnt mit Bekanntgabe der Änderung an die Betroffenen.

  1. Platzierung
    • Lauf
      Laufsieger ist das Team mit den wenigsten Strafpunkten (nach Berechnung mit Multiplikator) seiner Kategorie. Bei Punktgleichheit werden die Konkurrenten auf den gleichen Platz gesetzt. Der/die Folgeplätze bleiben dann unbesetzt.              
      Platz = 25 Punkte        
      2. Platz = 20 Punkte        
      3. Platz = 17 Punkte        
      4. Platz = 15 Punkte        
      5. Platz = 13 Punkte        
      6. Platz = 11 Punkte        
      7. Platz = 9 Punkte          
      8. Platz = 7 Punkte          
      9. Platz = 5 Punkte          
      10. Platz = 3 Punkte        
      11. Platz = 1 Punkt          
    • Meisterschaft
      In der Europameisterschaft werden alle Teams gewertet, sofern sie mindestens einen Meisterschaftspunkt erhalten haben. Bei sieben und mehr Läufen wird ein Lauf als Streichlauf gewertet. Bei sechs oder weniger Läufen werden alle Läufe gewertet. Der Gewinner der Meisterschaft ist das Team, das am Ende der Meisterschaft in seiner Kategorie die meisten Punkte erreicht hat. Bei Punktgleichheit wird (bei sieben oder mehr Wettbewerben) der Streichlauf zur Entscheidung herangezogen. Führt das zu keiner Entscheidung oder ist kein Streichlauf zu werten, entscheidet die Anzahl der Fehlerpunkte bei den von den Konkurrenten gefahrenen Prüfungen. Führt das immer noch zu keiner Entscheidung, werden die Konkurrenten auf den gleichen Platz gesetzt.
      In den Kategorien II, III, IV und Proto wird jeweils ein „Europameister“ ermittelt.        
      Wird ein Team während einer laufenden Saison disqualifiziert oder ausgeschlossen, so wird es in der Meisterschaft nicht mehr gewertet. Die bis dahin erzielten Laufwertungen bleiben unberührt.
  2. Ablauf
    • Ablauf
      Eine geöffnete Sektion darf von Fahrern oder Beifahrern nicht mehr betreten werden, auch nicht bei entstehenden Pausen durch Bergung u.s.w., es sei denn, der Kommissar fordert wegen Hilfeleistung dazu auf. Das zuerst startende Team hat umgehend startbereit zu sein, wenn die Sektion geöffnet wird. Das folgende Team hat startbereit zu sein, wenn der Kommissar – oder ein beauftragter Marshal (beauftragte Person) – das Signal zur Einfahrt erteilt. Ein Team gilt als startbereit, wenn das Fahrzeug mit der Kontur direkt an der Linie zwischen den Torstangen eines Einfahrttoressteht, Fahrer und Beifahrer angeschnallt sind und die Helme unverzüglich aufgesetzt und ordnungsgemäß verschlossen werden können. Die Startfreigabe erfolgt durch den Kommissar oder einen beauftragten Marshal. Falls ein Team ausfällt oder eine Sektion nicht fährt, muss das nachfolgende Team startbereit sein. Wenn ein Team nicht startet, so sind der zuständige Kommissar sowie das nachfolgende Team zu informieren. Ist ein Team nicht startbereit, wird es mit 40 Strafpunkten belegt. Die Liste mit der Bewertung kann von Fahrer oder Beifahrer nach dem Befahren der Sektion gegengezeichnet werden.
    • Startreihenfolge
      Teams der Fahrzeugkategorien werden Gruppen zugeordnet. Doppelstarter werden der gleichen Gruppe zugeordnet. Bei Doppelstartern gilt folgende Regelung: Doppelstarter werden als erste den Gruppen zugeordnet. Zwischen den Doppelstartern muss ein anderes Fahrzeug in die Startreihenfolge. Im Bedarfsfall wird der zweite Starter um einen Platz nach hinten gesetzt. Befindet sich ein Doppelstarter auf dem letzten Platz, so wird der andere Starter um einen Platz nach vorn gesetzt. Ein Ausfall von Fahrzeugen führt nicht zu Veränderungen. Werden im laufenden Wettbewerb Sektionen abgebrochen, so erfolgt der Start in der nächsten Sektion in gleicher Reihenfolge. Der erste Starter der abgebrochenen Sektion startet in der folgenden Sektion als Erster. Alle Starter fahren die für den Wettbewerb freigegebenen Sektionen in Gruppenzuordnung. Im Anschluss daran wird bei verfügbarer Wettbewerbszeit in Fahrzeugkategorien fortgesetzt. Die eventuell erforderliche Teilung der Kategorien erfolgt in der Reihenfolge des aktuellen Laufs. Die Sektionen werden durch den leitenden Kommissar zugewiesen.
      Der leitende Sportkommissar entscheidet bei besonderen Bedingungen (Gelände, Wetter etc.) ob ab Beginn des Wettbewerbs in Kategorien gestartet wird. Vor der Entscheidung stimmt er sich mit den anwesenden Fahrervertretern und der OVS ab.      
    • Nachstart
      Nachstart ist grundsätzlich möglich (Anzeige wie in 6.1. festgelegt).
    • Verweigern einer Sektion und maximale Punktzahl
      Jedes Team hat die Möglichkeit Sektionen zu verweigern. Die Anzahl der Punkte bei Verweigern ist die maximale Punktzahl, die für die entsprechende Kategorie in der Sektion möglich ist. Sollten durch das Befahren dieser Sektion für ein Team mehr Punkte anfallen, so werden auch diesem Team nur die maximalen Punkte eingetragen. Bei der Berechnung wird kein Multiplikator berücksichtigt.
    • Streckenführung und Erklärung
      Der Fahrer ist für die Wahl des Einfahrttores (wenn mehr als ein Einfahrttor vorhanden) und für seine Streckenführung selbst verantwortlich. Die Marshalls sind nicht berechtigt Auskünfte zu erteilen. Im Falle einer unklaren Streckenführung erteilt nur der Kommissar bei der Streckenbesichtigung Auskunft – jedoch nicht bei geöffneter Sektion.
    • Nicht fahrbare Tore
      • Fahren in Gruppenzuordnung: Jedes Tor, das während des Wettbewerbs (unabhängig von Fahrzeugkategorien) durch kein Team bewältigt wurde, wird aus der Wertung genommen.
      • Fahren in Kategorien: Jedes Tor, das durch kein Team (Fahrzeuge der gleichen Kategorie) bewältigt wurde, wird aus der Wertung genommen.
  1. Bewertung
    • Fahrregeln in der Sektion
      Zur Einfahrt muss das Fahrzeug mit der Kontur direkt an der Linie zwischen den Torstangen eines Einfahrttores stehen. Der Kommissar oder ein beauftragter Marshall zeigen den Beginn an. Das gesamte Gelände innerhalb der Absperrung darf zum Fahren genutzt werden. Tore dürfen in beliebiger Reihenfolge durchfahren werden, wenn keine Nummerierungen angebracht sind. Die Tore dürfen in Fahrtrichtung sowohl vor- als auch rückwärts durchfahren werden. Die Farbmarkierung muss in Fahrtrichtung links sein  

Jedes Tor gilt als durchfahren, wenn alle Räder einer Fahrzeugseite und mindestens ein Rad der anderen Fahrzeugseite die Torlinie innerhalb der Torstangen – bei nicht mehr vorhandenen Stangen zählt der Fußpunkt – überquert haben und die Kontur des Fahrzeugs das Tor verlassen hat. Ein Tor gilt nur dann als durchfahren, wenn es in der gleichen Fahrrichtung verlassen wird, in der es angefahren wurde. Nachgezogene Abschleppseile oder am Fahrzeug verhakte Äste etc. werden als Teil des Fahrzeugs betrachtet. Ist ein Fahrzeug in ein Tor eingefahren, bewältigt es aber nicht, darf es das Tor zum nächsten Versuch wieder verlassen (ausgenommen Einfahrttor). Das Verlassen der Sektion nach Aufgabe ergibt keine zusätzlichen Strafpunkte.    
Ein zum Schutz der Zuschauer angebrachtes Zusatzband zählt nicht zur Absperrung der Sektion.

  • Strafpunkte
  Punkte Fehlerbeschreibung
7.2.1 0 Ohne Fehler
7.2.2 1* Anhalten länger als 15 Sekunden (bis max. 3 Minuten), unabhängig von der anschließenden Fahrtrichtung
7.2.3 3 Fahrtrichtungswechsel durch Fahren, Rollen oder Rutschen über 10 cm.
7.2.4 8 Berühren einer Torstange.
7.2.5 40 Torstange umgefahren
7.2.6 40 jedes in falscher Richtung durchfahrene Tor
7.2.7 40 jedes zum zweiten Mal in richtiger Richtung durchfahrene Tor
7.2.8 40 jedes durchfahrene Tor einer anderen Kategorie
7.2.9 40 Torstange sichtbar brechen
7.2.10 40* berühren von Torstange aus dem Fahrerhaus heraus
7.2.11 40* nicht startbereit
7.2.12 100 jedes nicht durchfahrene Tor          
Ein Tor, dass während des Wettbewerbs durch kein Team bewältigt wurde, wird aus der Wertung genommen
7.2.13 40*+
100 x
Anzahl der nicht durchfahrenen Tore bei:
7.2.14   Verweigern
7.2.15   länger als 3 min. stehen
7.2.16   mehr als 6 Fahrtrichtungswechsel zwischen zwei Toren
7.2.17   Befahren einer Sektion ohne angelegten Gurt / aufgesetzten Helm
7.2.18   Ablegen von Sicherheitsgurten, Öffnen oder Ablegen des Helms
7.2.19   Aufgabe in der Sektion
7.2.20   Berühren einer Absperrstange oder des Absperrbandes (auch aus dem Fahrerhaus)
7.2.21   Abbruch nach überschreiten der Maximalzeit
7.2.22   Abbruch nach Austritt von Betriebsstoffen, Betriebshilfsstoffen (auch Kühlwasser) oder bei vom Fahrzeug ausgehenden Gefährdungen

* Strafpunkt für „Anhalten länger als 15 Sekunden“ (7.2.2), Strafpunkte für „berühren einer Torstange aus dem Fahrerhaus (7.2.10), Strafpunkte für „nicht startbereit“ (7.2.11) und 40 Strafpunkte für nicht ordnungsgemäßes Beenden der Sektion werden ohne Multiplikator in die Wertung genommen.

 

  1. C) Abnahme der Fahrzeuge
  1. Technik und Werbung
    • Technische Abnahme
      Die technische Abnahme aller Fahrzeuge erfolgt grundsätzlich unmittelbar vor dem ersten Lauf der Saison und wird von dem/den technischen Kommissar/en durchgeführt. Die Fahrzeuge müssen den Vorschriften dieses Reglements entsprechen.             
      Bei den Folgeläufen wird eine technische Abnahme nach Veränderungen am Fahrzeug, die durch das Team anzuzeigen sind, durchgeführt. Weiterhin behält sich die Leitung Stichproben vor.
    • Abnahme der Werbung
      Die Werbung der OVS muss zur Abnahme angebracht sein. Die Startnummer wird nach der Abnahme ausgegeben. Bei Beanstandungen wird vom zuständigen Kommissar eine Frist zur Behebung gesetzt, nach deren Ablauf droht der Ausschluss.

 

  1. D) Technische Vorschriften und Einteilung in Fahrzeugkategorien
  1. Allgemeine technische Vorschriften
    • Technischer Zustand und technische Änderungen
      Der technische Zustand des Fahrzeugs darf keine Gefährdung von Personen, Sachen oder Umwelt darstellen.
      Um einen späteren Ausschluss zu vermeiden sollte VOR technischen Änderungen die Freigabe durch die technischen Kommissare der OVS eingeholt werden.
    • Bremsen
      Die Betriebsbremse muss vom Fahrer in jeder Fahrposition zu betätigen sein. Sie muss in der Lage sein, das Fahrzeug auch bei stehendem Motor zum Stillstand zu bringen und auf alle Räder gleichzeitig wirken. Alle Teile der Bremsanlage müssen von einem anerkannten Hersteller sein. Die Feststellbremse muss durch ein Hinweisschild innerhalb des Fahrerhauses klar gekennzeichnet sein. Sie muss vom Fahrer im angegurteten Zustand (normale Sitzposition) bedient werden können. Rein mechanische Feststellbremsen dürfen durch Federspeicheranlagen ersetzt werden. Bei Druckluftbremsanlagen ohne mechanische Betätigung muss die Feststellbremse über Federspeicher aktiviert werden. Ist die Feststellbremse elektrisch angesteuert, so gilt: Strom aus = Bremse fest!
    • Stromkreisunterbrecher und Motorabschaltung
      Es wird ein Stromkreisunterbrecher gefordert, der den Motor abschaltet und alle stromführenden Teile (mit Ausnahme eines evtl. automatischen Feuerlöschsystems) unterbricht. Er muss durch einen roten Blitz in einem blauen Dreieck kenntlich gemacht werden. Der Schalter oder die Fernbedienung muss außen an der Front des Fahrzeugs angebracht sein. Alle Fahrzeuge müssen mit einer Einrichtung ausgestattet sein, die den Motor in jeder Situation zuverlässig zum Stillstand bringt. Sie muss in unmittelbarer Nähe des Stromkreisunterbrechers angeordnet sein und klar gekennzeichnet werden (z.B. Motorabschaltknopf ziehen). Zusätzlich ist ein Motorabstellknopf innerhalb des Fahrerhauses anzubringen, dessen Schalter klar gekennzeichnet sein muss und vom Fahrer in angegurtetem Zustand bedient werden kann (der Schalter muss eine Unterbrechung der elektrischen Kraftstoffpumpe bewirken). Bei Dieselfahrzeugen wird eine Klappe im Ansaugsystem zur Unterbrechung der Ansaugluft empfohlen.
    • Geräuschpegel und Emission
      Bei den Fahrzeugen darf der Geräuschpegel die Werte des Fahrzeugs bei Markteinführung nicht überschreiten.  Die Emissionswerte der verbauten Motoren dürfen die Werte der Baureihe nicht überschreiten. Die Abgase müssen nach oben abgeführt werden.       
    • Beleuchtungseinrichtung
      Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen entfernt werden, sofern sich die Fahrzeugumrisse nicht ändern.

 

  • Ballast
    Ballast kann montiert werden. Er muss jedoch seinem Gewicht entsprechend fest montiert sein. Er darf sich nur innerhalb des Fahrzeugumrisses befinden. Er muss bei der technischen Abnahme montiert sein, kann aber zwischen einzelnen Sektionen umgebaut oder entfernt werden (wenn das Mindestgewicht nicht unterschritten wird). Innerhalb einer Sektion ist eine Veränderung unzulässig. Gleiches gilt für Anbaugeräte (Seilwinde, Bagger, Kran, Absetzhydraulik u.s.w.).Alle am Fahrzeug befindlichen Teile sind so zu befestigen, dass sie sich bei allen Beanspruchungen (z.B. Überschlag) nicht aus ihrer Befestigung lösen.
  • Räder und Bereifung
    Über die Felgen vorstehende Radmuttern oder Schrauben müssen durch eine Abdeckung gesichert sein. Distanzscheiben bzw. -ringe sind nicht erlaubt. Nicht zulässig sind spezielle Wettbewerbsreifen, z.B. reine Noppenprofile in den Serienkategorien. Die Reifengröße ist freigestellt, muss aber in den Papieren eingetragen sein, oder es muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vorliegen. Das Reifenprofil ist freigestellt, soweit es vom Hersteller oder Runderneuerer für den Straßenverkehr freigegeben ist, und über den Reifenfachhandel frei verkauft wird. Reifen dürfen im Rahmen der Bestimmungen im Straßenverkehr nachgeschnitten werden, eine Veränderung des Profilbildes ist nicht erlaubt. Reifen dürfen mit der Felge fest verbunden werden (verschrauben, verkleben, Verwendung von Spreizringen etc.). Es sind nur Fahrzeuge mit luftbereiften Rädern zugelassen, Ketten sind verboten.
  • Batterie
    Die Batterie muss außerhalb der Fahrgastzelle in einem geschlossenen und möglichst auslaufsicheren Behälter sein. Eine Abdeckung der Polverbindung ist sicherzustellen.
  • Allgemeine Ausschlüsse
    Elektronische Abstandsmessgeräte sowie Kameras als Fahr- oder Rangierhilfe sind nicht erlaubt.
  1. Serien- und seriennahe Kategorien
    Als serienmäßig oder seriennah gelten Fahrzeuge, die in Rahmenabmessungen, sowie die zu dem Rahmen gehörigen Achspositionen Fahrzeugen entsprechen, die nachweislich mindestens 10 mal verkauft wurden sowie die Forderungen dieses Reglements erfüllen. Alle Änderungen an den Fahrzeugen, die nicht ausdrücklich erlaubt wurden, sind verboten. Bei allen strittigen Fragen über die Serienmäßigkeit eines Fahrzeugs, ist das Team verpflichtet, ein entsprechendes Papier über die Zulässigkeit dieser Punkte vorzulegen.

    • Einteilung
      Kategorie II  
      Lkw mit 2-Achsen – Spurweite mindestens 1550 mm, Radstand mindestens 2300 mm          
      Kategorie III 
      Lkw mit 3-Achsen – Spurweite mindestens 1751 mm Radstand mindestens 3800 mm           
      Die Größenunterschiede der Lkw werden über Multiplikatoren (siehe 10.2 bis 10.4) ausgeglichen
      Kategorie IV 
      Lkw mit 4 und mehr Achsen – Spurweite mindestens 1751 mm Radstand mindestens 4800 mm.
    • Multiplikator
      Berechnung:
      Faktor = 1-[(Differenz Radstand (2,5fach)+ Differenz Spurweite (2,5fach)+ Differenz Breite (2,5fach) + Frontüberhang) / 10.000]          
      Beispiel
      Differenz Radstand 300mm; Differenz Spurweite 40mm; Differenz Breite 70mm;
      Frontüberhang 350mm             
      1-[(750+100+175+350) / 10.000] = 0,863            
      Der Multiplikator wird am Schluss des Wettbewerbs berücksichtigt und kaufmännisch auf ganze Punkte gerundet.        
    • Basisfahrzeug
      K
      ategorie II:
      Radstand: 2900 mm, Spurweite: 1700 mm, Breite: 2100 mm, Frontüberhang: 0 mm,
      Der Multiplikator verbessert bei größeren und bei kleineren Lkw.   
      Kategorie III:                               
      Radstand: 4500mm, Spurweite: 1800mm, Breite: 2200mm, Frontüberhang: 0 mm,
      Ist ein Fahrzeug mit geringeren Messwerten am Start, gilt der jeweils kleinste Wert.   
      Kategorie IV:
      Wertung ohne Multiplikator     
    • Messpunkte
      Spurweite: gemessen am ersten betriebsfähigen Radpaar,
      Radstand: erstes bis letztes betriebsfähiges Radpaar auf ebenem Boden,    
      Breite: größte Breite des Fahrzeugs auf Höhe der Achsnabe (Mittelwert Vorderachse/Hinterachse),
      Frontüberhang: Vorderste Stelle der Reifenlauffläche bis Vorderkante Stoßstange am Rahmenlängsträger (Schlepphaken etc. werden nicht berücksichtigt).
    • Zulässige Fahrzeugarten und Gewicht
      Zugelassen sind: Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen oder ihnen entsprechende Sonderfahrzeuge die vom Hersteller ausschließlich mit einen zulässigen Gesamtgewicht ab 3500kg angeboten werden. Geländewagen, Pick-Up etc. mit Lkw-Zulassung sind keine Lastkraftwagen im Sinne dieses Reglements. Das tatsächliche Gewicht muss mindestens 2,5 t betragen (gewogen ohne Fahrer/Beifahrer mit leerem Tank). Sollte bei der technischen Abnahme Zweifel am Gewicht des Fahrzeugs aufkommen ist die nächste öffentliche Waage anzufahren. Die Kosten trägt das meldende Team.
    • Abdeckung
      Alle Fahrzeuge müssen eine Abdeckung hinter dem Führerhaus aufweisen. Folgende Vorgaben sind einzuhalten:           
      – Abdeckung muss maximal 50 cm hinter dem Führerhaus beginnen. Der Übergang zum Fahrerhaus
      kann trapezförmig ausgebildet, muss jedoch sonst wie die Abdeckung gefertigt sein.
      – Reifenlaufflächen und das Ende des Fahrzeugrahmens müssen überdeckt sein.     
      -darf gemessen im ebenen Stand maximal 50 cm über dem höchsten Punkt der Reifenlauffläche
      verlaufen (ausgenommen sind nur die Abdeckungen der Durchführungen).
      – muss – beginnend maximal 50 cm hinter dem Fahrerhaus – in der Draufsicht ein Rechteck
      darstellen (Ecken dürfen abgerundet sein Radius < 5 cm).
      -der äußere Metallrahmen (einschließlich Übergang zum Fahrerhaus) muss durchgängig verbunden sein.          
      – Abdeckung muss geschlossen sein        
        Materialvorgaben:
      Stahl- oder Aluminiumblech (mindestens 0,8 mm stark) oder schlagzäher Kunststoff (mindestens
      4 mm stark) oder Holz (mindestens 15 mm stark).             
      – muss begehbar sein (mindestens durch eine Person mit ca. 80Kg).               
      – darf zur Montage von Hilfsaggregaten zwischen den Rahmenlängsträgern mit Durchführungen
      ..versehen sein. Die Durchführungen sind abzudecken.     
      – muss bei der Kategorie IV eine Mindestbreite von 2,43 m aufweisen.
    • Abdeckung der Lenkachsen
      Alle Fahrzeuge müssen an den Lenkachsen eine Radabdeckung haben, welche die Reifenlauffläche mindestens in einem Winkel von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten abdeckt (gemessen aus der Senkrechten durch die Radmitte).        
      Die Radabdeckung muss das Hochschleudern und von Steinen und das Spritzen von Wasser/Schlamm sicher und dauerhaft verhindern. Es ist der Originalkotflügel zu verwenden. Ersatzweise kann Stahl- oder Aluminiumblech (mindestens 0,8 mm stark) mit Kantenschutz Radius < 5 mm oder schlagzäher, formstabiler Kunststoff (mindestens 4 mm stark) verwendet werden.
    • Stoßfänger
      Serienmäßig für den Fahrzeugtyp lieferbarer vorderer Stoßfänger muss eingebaut sein oder darf aus verstärktem Material gebaut sein. Ist serienmäßig kein Stoßfänger vorgesehen oder wird ein Stoßfänger aus verstärktem Material verbaut, ist er gemäß den Vorgaben zu fertigen und zu montieren:
      – Stoßfänger darf bis an das Rahmenende gesetzt werden,
      – vorhandene Rahmenquerträger dürfen nicht entfernt werden,      
      – muss mindestens die Breite der Radabdeckung haben,   
      – muss im Grundriss die vordere Begrenzung des Fahrzeugs darstellen,         
      – muss bei Einfahrt in jede Sektion in der Kontur dem Zustand bei der technischen Abnahme
        entsprechen,
      – beschädigte Stoßfänger sind bis zum nächsten Lauf durch ein Neuteil zu ersetzen. 

 Weitere Vorgaben bei Verwendung des Serienstoßfängers:             
– notwendige Verbreiterungen müssen aus dem Material des Stoßfängers gefertigt werden,     
– Verbreiterungen müssen in der gesamten Höhe des Stoßfängers angebracht sein,   

 

 Weitere Vorgaben bei Verwendung eines nicht serienmäßigen Stoßfängers:               
– Materialabmessungen mindesten Stahl UNP 100 auf der gesamten Breite,               
– Schnittkanten sind abzurunden (Radius > 5mm),            
– Montage Mitte Rahmen entspricht Mitte Stoßfänger,     
– Rahmenzwischenraum muss in ganzer Höhe abgedeckt sein.       

  • Fahrerhaus
    Ein Fahrerhaus kann durch ein Fahrerhaus einer neueren, vergleichbaren Baureihe des gleichen Herstellers ersetzt werden. Nach erfolgtem Umbau ist durch das Team die Prüfung eines Sachverständigen (in Deutschland zum Beispiel TÜV-Eintrag) in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorzulegen.
    Veränderungen an Fahrerhäusern (z.B. Verlängerung / Cabrioumbau) dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die OVS oder bei Vorlage entsprechender Unterlagen des Herstellers durchgeführt werden.
  • Unterfahrschutz und Schutzeinrichtungen
    Der Unterfahrschutz hinten und seitlich kann entfernt werden. Das Anbringen von Schutzeinrichtungen gegen mechanische Beschädigung des Fahrzeugs ist freigestellt.
  • Differentialsperren
    Das Rangfolgeschema und die Bedienungsweise der Längs- und Quersperren dürfen verändert werden.
  • Lenkung
    Servolenkung darf nachgerüstet werden.
  • Achsen
    Die verbaute Achse muss nachweislich mindestens 10-mal in dem entsprechenden Fahrzeugtyp verbaut worden sein. Die Belege sind vom Teilnehmer zu erbringen. (Bestätigung des Herstellers oder Importeurs). Liftachsen sind nicht zulässig.
  • Kühler
    Der Kühler darf versetzt werden. Der Kühler sowie die Kühlwasserleitungen müssen so abgedeckt sein, dass sie bei Beschädigungen keine Gefahr für Besatzung oder Zuschauer darstellen. Der mechanische Lüfter darf durch einen elektrischen ersetzt werden.
  • Getriebe und Kupplung
    Bei dem Getriebe/Verteilergetriebe muss es sich um Standartgetriebe/-Verteilergetriebe handeln, die normalerweise in dem Fahrzeugtyp verwendet werden und mindestens 10x verkauft wurden. Die Befestigungen müssen denen des Originals entsprechen. Die Kupplung ist freigestellt.
  • Zündanlage
    Eine militärische Zündanlage darf gegen die Zivilausführung ausgetauscht werden.
  • Motor
    Die Nachrüstung mit einem anderen Motor ist möglich. Er muss aus der ursprünglich verbauten Baureihe oder einer Nachfolgebaureihe einer vom Fahrzeughersteller gebauten Nachfolgevariante des Fahrzeugtyps stammen Der Einbau hat ohne Änderungen am Rahmen oder Änderungen am Aufbau mit der serienmäßigen Motorlagerung zu erfolgen. Die serienmäßige Einbaulage darf nicht verändert werden. Alle Belege über Änderungen und deren Zulässigkeit sind vom Teilnehmer zu erbringen.
  • Rahmen und Stoßdämpfer
    Der vordere Teil des Fahrzeugrahmens (Frontüberhang) darf gekürzt werden. Die Aufhängungspunkte von Federn, Stoßdämpfern, Lenkung u.s.w. dürfen nicht verändert werden. Die Art der Stoßdämpfer ist freigestellt. Die Anzahl darf nicht verändert werden. Der Rahmen darf nicht weiter gekürzt werden als bis zum vordersten Punkt des Fahrerhauses/Motorhaube und bis zu dem ersten Querträger. Der geschraubte Stoßfänger gilt nicht als Querträger. Der hintere Teil des Fahrzeugrahmens darf bis zum ersten Querträger hinter dem hintersten Punkt der Radaufhängung der letzten Achse gekürzt werden. Der Rahmen darf rechts und links nur im gleichen Maß gekürzt werden. Der Fahrgestellrahmen darf im Bereich zwischen zulässiger vorderer und hinterer Kürzungsmöglichkeit nicht verändert werden. Es dürfen keine originalen Querträger in ihrer Wirkung verändert oder entfernt werden.
  • Allgemeine Freigaben
    Hilfsaggregate dürfen versetzt werden. Die Art der Kraftstoffpumpe ist freigestellt. Eine Verlegung der Ansaugluftkanäle ist freigestellt. Anbringungsort und Größe des Treibstofftanks ist freigestellt (nicht in der Fahrgastzelle). Das Anbringen von Zusatzspiegeln ist freigestellt. Spiegel können auch ganz entfernt werden.
  • Ausschlüsse
    Nicht zulässig sind: Allradlenkung, einzeln verstellbare Stoßdämpfer und Federn, auch wenn diese Ausrüstung vom Hersteller serienmäßig angeboten wird.
  • Hinweis
    Alle Veränderungen an einem Serienfahrzeug sollten vor Umsetzung den technischen Kommissaren der Europa Truck Trial Serie angezeigt werden, um einen eventuellen Ausschluss oder die Einstufung in die Kategorie Prototypen zu vermeiden.

 

  1. Prototypenkategorie
    Prototypen sind Fahrzeuge, die den Definitionen für serien- und seriennahe Fahrzeuge nicht entsprechen. Die Fahrzeuge müssen im Erscheinungsbild mit diesen vergleichbar sein und müssen den technischen und optischen Ansprüchen der Europa Truck Trial Serie entsprechen.

    • Zulässige Fahrzeugarten und Gewicht
      Die optische Zuordnung zu einem Nutzfahrzeug wird im Wesentlichen bestimmt durch den Aufbau eines Lkw-typischen Fahrerhauses an der für Lkw typischen Position als Frontlenker oder als Haubenfahrerhaus. Fahrerhaus, Rahmen, Motor, Getriebe, Achsen, sowie alle im Bereich Bremsanlage verbauten Teile müssen von Fahrzeugen stammen, die in unveränderter (original) Form eine Startfreigabe in einer seriennahen Kategorie erhalten würden. Das tatsächliche Gewicht muss mindestens 2,5 t (gewogen ohne Fahrer/Beifahrer und mit leerem Tank), betragen. Sollte bei der technischen Abnahme Zweifel am Gewicht des Fahrzeugs aufkommen, ist die nächste öffentliche Waage anzufahren. Die Kosten trägt das meldende Team. Die zulässige Achslast muss mind. 2,5 t vorweisen.

      • Fahrerhaus
        Das Fahrerhaus muss von Fahrzeugen stammen, die vom Hersteller nur auf Fahrzeugen ab 3500kg zulässigen Gesamtgewicht angeboten wurden/werden.
        Fahrerhaus Eigenbauten sind nur zulässig wenn sie einem original Fahrerhaus oder einer Designstudie nachempfunden sind und neben Fahrerplatz und den notwendigen Bedienelementen die wesentlichen Bestandteile eines Lkw-Fahrerhauses enthalten (geschlossene Abgrenzung nach vorn und hinten; Türen oder Halbtüren (mit Netz); Dach (auch Cabriolet typisch); Scheibenrahmen (auch ohne Scheibe). Über die Zulässigkeit entscheiden die Kommissare.
    • Multiplikator
      Berechnung:
      Faktor = 1-[(Differenz Radstand + Differenz Spurweite + Differenz Breite + Frontüberhang) / 10.000] Beispiel
      1-[(40+300+70+350) / 10.000] = 0,924
      Der Multiplikator wird für jede Sektion berücksichtigt und kaufmännisch auf ganze Punkte gerundet.
    • Basisfahrzeug
      Radstand: 3200 mm, Spurweite: 1800 mm, Breite: 2250 mm, Frontüberhang: 0 mm,
      Der Multiplikator verbessert bei größeren und bei kleineren Lkw.   
    • Messpunkte
      Spurweite: gemessen am ersten betriebsfähigen Radpaar,
      Radstand: erstes bis letztes betriebsfähiges Radpaar auf ebenem Boden,    
      Breite: größte Breite des Fahrzeugs auf Höhe der Achsnabe, (Mittelwert Vorderachse/Hinterachse),
      Frontüberhang: Vorderste Stelle der Reifenlauffläche bis Vorderkante Stoßstange am Rahmenlängsträger (Schlepphaken etc. werden nicht berücksichtigt).
    • Lenkung
      Die Räder der Vorderachse müssen immer (Motor/Strom aus) lenkbar sein.
    • Türen und Gitter
      Türen, Halbtüren oder entsprechende Gitter müssen eingebaut sein.
    • Motorabdeckung
      Der Motor, Kraftstoff- und Kühlwasserführende Teile, ebenso alle sich drehenden Teile, dürfen nicht offen liegen (Abdeckung durch 0,8 mm dickes Stahlblech (oder andere technisch sinnvolle Materialien, kein Holz).
    • Achsen und Räder
      Liftachsen dürfen in der Sektion angehoben werden, wenn sich der Radstand nicht verkürzt. Das Fahrzeug muss mindestens vier betriebsfähige Räder besitzen.
    • Gefährdung
      Die Fahrzeuge dürfen keine besonderen Gefahren für Fahrer/Beifahrer und Zuschauer darstellen.
    • Sonstige Einschränkungen
      Keine weiteren Einschränkungen.
    • Ausnahmegenehmigung und Übergangsregelung
      Ausnahmegenehmigung
      Für ein Fahrzeug das auf Grund ihrer optischen Einstufung keine Startfreigabe erhält, kann einmalig eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird in Abstimmung zwischen dem sportlichen Leiter und dem oder den anwesenden technischen Kommissaren erteilt.
      Der Starter wird nur für den Lauf gewertet. Für die Meisterschaft jedoch aus der Wertung genommen. Der Multiplikator wird berechnet wie Fahrzeuge gemäß der „Übergangsregelung“.

      Übergangsregelung
      Alle Fahrzeuge der Prototypenkategorie die den Vorgaben ab Saison 2015 nicht mehr entsprechen, aber in den Jahren 2012, 2013 oder 2014 an mindestens einem Wettbewerb der Europa Truck Trial Serie teilgenommen haben, erhalten unverändert die Startfreigabe bis einschließlich Saison 2017.        
      Ab Saison 2018 wird der Faktor für diese Fahrzeuge um +0,15verändert.    
      Fahrzeuge die ab Saison 2015 an zwei aufeinander folgenden Jahren nicht an Europa Truck Trial Wettbewerben teilgenommen haben, werden nicht mehr zugelassen, wenn sie nicht den geltenden Vorgaben entsprechen.

  1. Sicherheit und Umwelt
  1. Sicherheitsbestimmungen
    • Überrollkäfig
      Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen mit einem Überrollkäfig ausgerüstet sein, der unter allen beim Trial auftretenden Beanspruchungen (Mehrfachüberschläge, Längsachsenüberschlag) den Überlebensraum von Fahrer und Beifahrern gewährleistet. Die Teilnehmer müssen den Überrollkäfig eigenverantwortlich berechnen und ausführen. Bei Bemängelung durch den technischen Kommissar ist im Bedarfsfall eine von einer geeigneten Person über das vorhandene System ausgeführte Berechnungsunterlage vorzulegen. Ein entsprechendes Überdimensionieren des Systems verhindert Verletzungen der Insassen, mindert Beschädigungen am Fahrzeug und verhindert den drohenden Ausschluss durch Beschädigung. Bei Fahrzeugen mit offenen Fahrerhäusern muss der Käfig das Eindringen von Fremdkörpern von oben verhindern (engmaschiges Gitter oder Blech).
    • Reparaturen an Überrollkäfigen
      Großräumig geschädigte Überrollsysteme sind grundsätzlich zu erneuern.    
      Nach einem Kipp- oder Überschlagvorgang erfolgt eine Sichtkontrolle durch zwei technische Kommissare (oder technischen und leitenden Kommissar) nach den Vorgaben der technischen Abnahme. Bei teilgeschädigten Systemen sind die beschädigten Zonen (Teilbereiche die Dehnungen, Quetschungen oder Ausknickungen aufweisen) bis zur nächsten Schweißstelle eines unbeschädigten Bereiches aus zu trennen, neu anzufertigen und fachgerecht einzufügen. Kausal nach einem Sturz kann für die laufende Veranstaltung der schadhafte Teilbereich eines Überrollsystems durch festigkeitsmäßig dem ursprünglichen Käfig entsprechende Überbrückungen des Schadensbereichs zur weiteren Teilnahme berechtigen. Havaristen sind, falls erforderlich, auszuschließen.
    • Abschlepp- und Bergevorrichtung
      Alle Fahrzeuge müssen mit je zwei (rechts und linke) Abschlepp- bzw. Bergevorrichtungen an der Front- und Heckseite versehen sein. Deren Größe und Stärke muss so beschaffen sein, dass Haken mit Ø 50 mm eingehängt werden können und das Fahrzeug daran geborgen werden kann. Bewegliche Teile müssen mit einem Splint oder ähnlichem gesichert sein. Jedes Fahrzeug muss einen mindestens 5m langen Bergegurt (kein Stahlseil) ausgestattet sein. Der Gurt muss griffbereit am Fahrzeug verstaut/befestigt sein. Die Zugkraft muss nachweisbar (Prüfsiegel) mindestens dem doppelten Eigengewicht des Fahrzeugs entsprechen. Der obere linke und rechte Eckbereich des Überrollbügels ist so zu gestalten, dass in dortigen Bereichen unverrückbar Lastmittel eingehängt werden können.
    • Schutzhelm und Sicherheitsgurt
      Für Fahrer und Beifahrer ist das Tragen eines Schutzhelms mit international anerkanntem Prüfzeichen vorgeschrieben. Alle Insassen müssen in der Sektion angegurtet sein. Es sind mindestens 4- Punkt- oder Hosenträgergurte vorgeschrieben. Eine Mischung von Gurten ist nicht erlaubt. Befestigungspunkte an Fahrerhaus bzw. Fahrerhausboden müssen verstärkt werden. Eine Gurtführung muss ein herabrutschen der Schultergurte zuverlässig verhindern. Helm- und Gurtpflicht gilt auch bei Bergungen für im Fahrzeug befindliche Personen.
    • Sitze und Haltegriffe
      Seriensitze dürfen ein Loch besitzen, um eine sichere Befestigung der Gurte zu gewährleisten. Jedem Fahrer/Beifahrer muss ein Kfz-Sitz zur Verfügung stehen. Für Beifahrer werden stabile Haltegriffe vorgeschrieben, die bequem in angegurtetem Zustand erreicht werden können und vor Quetschungen schützen. Der Einbau von Schalensitzen sowie das Anbringen eines Schutzgitters, dass ein Herausfallen eines Körperteils (Hände, Arme) beim Umkippen des Fahrzeugs verhindert, wird dringend empfohlen.   
      Ab Saison 2020 sind nur Sitze gemäß FIA Norm 8855-1992 oder 8855-1999 oder 8862-2009 zulässig.
    • Kopfstützen
      Die Kopfstütze muss in der Lage sein, einer Beschleunigung mit 5G rückwärts und einer beschleunigten Masse von 17 kg standzuhalten. Die Größe muss so bemessen sein, dass der Kopf des Fahrers/Beifahrers aufgefangen, bei einer Rückwärtsbeschleunigung nicht verfehlt werden kann und ebenso ein Einklemmen zwischen Kopfstütze und Überrollkäfig verhindert wird.
    • Sicherung von Fahrerhaus und Motorhaube
      Fahrzeuge mit kippbarem Fahrerhaus müssen mit einer zusätzlichen Sicherung versehen sein, um das Kippen des Fahrerhauses während des Wettbewerbs zu verhindern. Einfache Sicherung: Stahlbolzen oder Schraube mind. 16 mm Ø. Zweifache Sicherung: Stahlbolzen oder Schrauben mind. 12 mm Ø. Ketten oder Stahlseile sind zulässig. Motorhauben müssen zusätzlich zum normalen Verschluss mit einer Sicherung versehen sein, die das Öffnen der Haube beim Versagen des normalen Verschlusses verhindert.
    • Türen
      In der Sektion müssen die Türverriegelungen in unverschlossenem Zustand sein. Die Türöffner müssen auf beiden Seiten von außen und innen voll funktionsfähig sein.
    • Windschutzscheiben
      Windschutzscheiben müssen aus Verbundglas, alle anderen Fenster aus Sicherheitsglas bestehen. Falls die Windschutzscheibe nicht aus Verbundglas besteht, muss eine Schutzbrille oder ein Vollvisierhelm getragen werden. Es darf auch ohne Scheibe und ohne Rahmen gefahren werden.
    • Löschmittel
      Jedes Fahrzeug muss mindestens 12kg Löschpulver, oder ein gleichwertiges Mittel geeignet für die Brandklassen A und B auf der Ladefläche mitführen. Die Feuerlöscher müssen außen, gut zugänglich und in betriebsbereitem Zustand angebracht sein.
      Auf den Feuerlöschern muss gut sichtbar angebracht sein: Name des Herstellers, Typbezeichnung, Löschmittelkennzeichen, Treibmittelkennzeichen, Zulassungskennzeichen, Normangabe, Menge des Löschmittels in Kg oder Liter, Bedienungsanleitung in Wort und Bild, Brandklassendarstellung und Warnhinweise.
      Automatische Systeme: Alternativ ist die Montage eines automatischen Löschsystems im Fahrerhaus erlaubt, dass dem internationalen Automobilsport (FIA Standards) entspricht.            
      Das Team trägt dafür Sorge, dass die Löschsysteme regelmäßig – mindestens jedoch alle zwei Jahre – durch einen Sachkundigen geprüft werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist ein Nachweis zu führen. Der Nachweis kann in Form einer Prüfplakette auf dem Löschsystem erbracht werden. Bei starker Beanspruchung durch Umwelt- oder durch die sportlichen Einflüsse können kürzere Prüfzeitabstände erforderlich sein.
    • Gurtmesser
      Es ist mindestens ein Gurtmesser mitzuführen, dass im angegurteten Zustand von Fahrer und Beifahrer(n) problemlos erreicht werden kann.
    • Bekleidung
      Für Fahrer und Beifahrer wird flammabweisende Bekleidung empfohlen.
  2. Umweltschutz
    • Es muss gewährleistet sein, dass in allen extremen Lagen (Umkippen) kein Kraftstoff oder Öl austreten kann. Der Kraftstoffbehälter muss gegen äußere Beschädigungen auch bei einem Überschlag geschützt sein. Dieser Schutz ist durch Schutzbügel oder durch entsprechende Position am Fahrzeug zu gewährleisten. Der Kraftstoffbehälter darf auch gegen einen anderen, geeigneten Kraftstoffbehälter ausgetauscht werden. Entlüftung mit beidseitig wirkendem Ventil, Einfülldeckel eventuell mit Schraubverschluss.
    • Zum Schutz der Umwelt sollen bei im Fahrerlager abgestellten Wettbewerbsfahrzeugen Ölauffangmatten (gem. EU-Norm) so unter die Fahrzeuge platziert werden, dass auch Tropfmengen nicht ins Erdreich gelangen können. Gleiches gilt bei längeren Wartezeiten während des Wettbewerbs im Gelände.
      Diese Maßnahmen können nach Anordnung durch den Umweltbeauftragten der OVS oder durch Anordnung der Genehmigungsbehörde verpflichtend sein.           
    • Das Betanken der Wettbewerbsfahrzeuge im Fahrerlager und im Gelände ist grundsätzlich untersagt.
    • Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
    • Der Umweltbeauftragte der OVS hat das Recht bei Verstößen gegen die Umweltschutzbestimmungen einen Teilnehmer aus dem Wettbewerb zu nehmen oder Sektionen zu schließen. Der leitende Kommissar ist über alle erforderlichen Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

 

  1. Proteste
  1. Allgemeines
    • Allgemeines
      Proteste müssen bei der Leitung schriftlich eingereicht werden. Sie werden in deutscher, englischer und französischer Sprache angenommen. Jeder Protest darfimmer nur einen Punkt betreffen. Es kann immer nur gegen Ereignisse des jeweiligen Laufes protestiert werden.
    • Protestrecht
      Nur Starter des jeweiligen Laufes haben das Recht eines Protests.
    • Protestgebühr und Kostenträger
      Die Protestgebühr beträgt 100 €. Die gesamten Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer des Protestes.
  2. Proteste
    • Technische Proteste
      Technische Proteste müssen schriftlich einschließlich Protestgebühr und den eventuell anfallenden Demontagekosten bis spätestens zur Schließung der letzten Sektion der entsprechenden Kategorie eingereicht sein.
    • Proteste gegen die Bewertung in der Sektion
      Nach Verlassen der jeweiligen Sektion können Proteste gegen die eigene Bewertung schriftlich vermerkt werden. Proteste gegen die Bewertung anderer Teilnehmer in der Sektion müssen während der Bekanntgabe der Bewertung unmittelbar nach Schließung der Sektion (bei geteilten Gruppen 15 Minuten nach Schließung der Sektion für die jeweils andere Halbgruppe) beim Kommissar eingereicht werden. Durch diese Maßnahmen wird die Protestfrist gewahrt. Der daraus resultierende schriftliche Protest und die Gebühr müssen bis maximal 15 Minuten nach Schließung der letzten Sektion der entsprechenden Kategorie eingereicht werden.
    • Proteste gegen die Auswertung
      Proteste gegen die Auswertung (Rechen-/Übertragungsfehler) müssen bis 30 Minuten nach Aushang eingereicht sein (keine Protestgebühr). Der Aushang erfolgt an jedem Wettbewerbstag um 19:00 Uhr (letzter Wettbewerbstag der Saison 18:00 Uhr) am Büromobil.
  3. Protestentscheidungen
    • Protestentscheidungen
      Proteste werden von allen im Einsatz befindlichen Kommissaren entschieden. Protestentscheidungen werden, soweit möglich, bis zur Siegerehrung des jeweiligen Laufes schriftlich erteilt.
    • Berufung
      Gegen Protestentscheidungen kann durch jede der betroffenen Parteien bei der Schiedskommission Berufung eingelegt werden.
  4. Schiedskommission
    • Allgemeines
      Eingaben an die Schiedskommission müssen gemäß der Schiedsordnung schriftlich an den Vorsitzenden der Kommission gerichtet werden. (OVS – Schiedskommission, Laurenz-Dorrer-Straße 6, A-3300 Amstetten oder E-Mail: leitung@europatrucktrial.at) Sie werden in deutscher, englischer und französischer Sprache angenommen.
    • Eingaberecht
      Jeder betroffene eines Protestentscheids hat das Recht einer Eingabe.          
      Der Leitende Sportkommissar eines Wettbewerbes hat das Recht einer Eingabe.
    • Eingabegebühr und Kostenträger
      Die Eingabegebühr beträgt 300 €. Weitere mögliche Kosten ergeben sich aus der Schiedsordnung.
    • Berufung
      Gegen Entscheidungen der Schiedskommission ist keine Berufung möglich.

 

Beachte: Sicherheit hat absoluten Vorrang!!

 

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